Viele Anwälte bieten inzwischen eine sogenannte "Online-Scheidung" an. Eine Scheidung über das Internet gibt es noch nicht. Immer noch müssen beide Eheleute vor dem Scheidungsrichter erscheinen, nachdem ein Scheidungsantrag bei Gericht von einem Anwalt eingereicht wurde. Dort werden Sie zu der Frage der gescheiterten Ehe persönlich angehört. In einfachen Angelegenheiten, in denen Fragen des Vermögens oder des Unterhaltes nicht geklärt werden müssen, dauert eine solche Anhörung ca. eine Minute, der Gerichtstermin insgesamt ca. zehn Minuten.
Im Falle der Einigkeit der Eheleute gibt es die Möglichkeit zu einer Vertretung der Beteiligten durch nur einen Anwalt. Dies ist möglich, wenn die Eheleute sich zu sämtlichen Folgesachen einig sind. Hierdurch wird schon die Hälfte der Anwaltskosten gespart.
Die sogenannte "Online-Scheidung" bedeutet vom Ablauf her, dass Sie das Verfahren bis zum Termin über Fernkommunikationsmittel abwickeln. Bei Gericht kann in Fällen einer einigen Scheidung die Reduktion des Gegenstandswertes in Höhe von bis zu 20 % erreicht werden, worum ich mich beim zuständigen Richter für Sie bemühen würde.
Bei Interesse bitte ich Sie, folgende Schritte vorzunehmen:
- Füllen Sie das anliegende Formular Online-Scheidung aus und drucken Sie es aus:
Gerne können Sie zur Beschleunigung die Dokumente auch an folgende Nummer faxen: 0221/8232824