Erstberatung

Wir erteilen die fachanwaltliche Erstberatung im Familienrecht in der Kanzlei vor Ort, per Telefon oder Videokonferenz.

Erstberatung Familienrecht

Sie benötigen eine Beratung von einem Fachanwalt zu einem familienrechtlichen Anliegen und es geht Ihnen um eine erste rechtliche und strategische Einschätzung Ihrer Situation durch eine Fachanwältin für Familienrecht. Dann ist die Erstberatung mit begrenzten Kosten unabhängig vom Gegenstandswert die richtige Wahl für Sie. Im Rahmen der Erstberatung erteile ich familienrechtliche Informationen im Rahmen aller Teilbereiche des Familienrechtes, insbesondere zu den Folgen der Trennung, zur Ehescheidung, zum Trennungsunterhalt, zum Kindesunterhalt, zum Zugewinnausgleich und zu Fragen der Vermögensauseinandersetzung.

Ebenfalls können die Aspekte eines möglicherweise fälligen Unterhaltes für den Ehegatten nach Rechtskraft der Ehescheidung erörtert werden. Über relevante Aspekte eines Ehevertrages oder einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung können Sie sich ebenfalls informieren. Der Preis für die Erstberatung ist ein Festpreis und liegt unabhängig vom Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit bei € 190,00 + 19 % Mehrwertsteuer, also bei € 226,10.

Kostenlose Beratung bei geplanter einvernehmlicher Scheidung

Sie leben bereits ein Jahr getrennt und haben die feste Scheidungsabsicht. Sie und Ihr Ehegatte sind sich einig, dass die Scheidung nun eingereicht werden soll. Abgesehen vom Versorgungsausgleich soll nichts weiter mit geregelt werden. Vor Einreichung der Scheidung wünschen Sie eine Kalkulation der Kosten und haben nur einige Fragen zum Ablauf des Verfahrens. Die relevanten Fragen beantworte ich Ihnen in ca. 10 – 15 Minuten kostenlos.